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Hier finden Sie alle notwendigen Dokumente für Wartungs- und Einstellarbeiten an unseren Elementen
OR, Art. 58
1 - Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge
von Fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von Mangelhafter Unterhaltung verursachen.
2 - Vorbehalten bleibt ihm der Rückgriff auf andere, die ihm hierfür verantwortlich sind.
VKF, Art. 18
Eigentümer- und Nutzerschaft von Bauten und Anlagen sind dafür verantwortlich, dass Einrichtungen für den baulichen, technischen und abwehrenden Brandschutz, sowie haustechnische Anlagen bestimmungsgemäss
in Stand gehalten werden und jederzeit betriebsbereit sind.
Wartung von Beschattungsanlagen
Wartung von Fenster und Türen
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